Rechtsprechung
LG Aachen, 30.01.2012 - 71 Ns 227/10, 71 Ns - 507 Js 513/10 - 227/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Versagung des Entschädigungsanspruchs für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei grober Fahrlässigkeit nach Alkoholgenuss
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschädigungsansprüche für die Zeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis
- blutalkohol , S. 129
- bussgeldsiegen.de
Strafverfolgungsentschädigung wegen vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StrEG § 2 Abs. 2 Nr. 5; StrEG § 5 Abs. 2 S. 1
Entschädigungsansprüche für die Zeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Entschädigung für die Zeit der vorläufigen Entziehung ihrer Fahrerlaubnis?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Alkohol: Führerschein neun Monate weg - Die letzte Instanz verhängt nur einen Monat Fahrverbot: Entschädigung für Autofahrerin?
Verfahrensgang
- LG Aachen, 20.06.2011 - 71 Ns 227/10
- LG Aachen, 30.01.2012 - 71 Ns 227/10, 71 Ns - 507 Js 513/10 - 227/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 24.05.1989 - RReg. 2 St 117/89
Im Zustand der sog. relativen Fahruntauglichkeit sind bei nachgewiesenen …
Auszug aus LG Aachen, 30.01.2012 - 71 Ns 227/10
Denn keine Kraftfahrerin darf darauf vertrauen, dass - wie hier später geschehen - im späteren Strafverfahren ein zur absoluten Fahruntüchtigkeit führender Blutalkoholgehalt oder eine relative Fahruntüchtigkeit begründende Umstände nicht nachzuweisen sein würden (vgl. zutreffend und überzeugend Bayerisches Oberstes Landesgericht NZV 1990, 37).
- LG Oldenburg, 17.03.2015 - 5 Qs 80/15
Entschädigung, StrEG, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Nach Auffassung des LG Aachen (Beschl. v. 30.01.2012, 71 Ns 227/10) ist dies der Fall, wenn der Beschuldigte das Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration geführt hat, die über dem Grenzwert des § 24a Abs. 1 StVG, also oberhalb von 0, 5 %o liegt (…so auch Meyer-Goßner a.a.O. Rn. 12; kritisch: Sandherr SVR 2012, 272 f., der zusätzlich verkehrswidriges Verhalten fordert).